Was die wenigsten User wissen :
Betreten wir eine Website mit einem "Facebook-Plugin", sendet der Browser eine Anfrage an Facebook (inkl. IP-Nummer). Ohne Betätigung des "Gefällt mir" Buttons kann Facebook den User identifizieren. Es reicht die Anzeige des Buttons. So erhält Facebook einen Social Graph, mit dem Wissen wem was gefällt und wer was besucht hat. Die Daten werden mittels iframe (Facebook-Plugin) direkt zwischen Facebook und dem User-Rechner (Browser) übermittelt.
Die Verwendung dieser Plugins solltet Ihr in einer Datenschutzerklärung erläutern.
Als Website-Betreiber solltet Ihr (nach §13 [1] Telemediengesetz) einen Datenschutzhinweis einfügen, indem Ihr eure Besucher "über "Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten" unterrichtet.
Ein Verstoß gegen die Hinweispflicht kann nach § 16 (3) TMG mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Da sich deutsche Datenschutzbehörden schwer tun, US-Unternehmen wegen Datenschutzverstößen zu belangen, treten Sie gerne an die hier ansässigen Webseitenbetreiber heran. Dies wäre auch bei den Facebook-Plugins denkbar.
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